Horw sagt Ja zur neuen Rechnungslegung HRM2
Die Teilrevision der Gemeindeordnung erfolgt als Anpassung an das neue kantonale Finanzhaushaltsgesetz der Gemeinden, das seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist. HRM2 sorgt für grössere Transparenz. Die Finanzen von Horw werden mit jenen anderer Gemeinden in der Schweiz besser vergleichbar. Auch die Kantone und der Bund wenden das gleiche Modell an. Zudem wird die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der öffentlichen Hand so abgebildet, dass die Darstellung eine den betriebswirtschaftlichen Ansprüchen genügende und den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Sicht («true and fair view») vermittelt.
Der Horwer Einwohnerrat wird durch die Einführung des neuen Rechnungsmodells in seiner Rolle als strategisches Führungsorgan gestärkt. Er befasst sich in erster Linie mit Leistungsaufträgen und Globalbudgets für einzelne Gemeindeaufgaben und nicht mehr mit Ausgabendetails. Im Gegenzug wird der Verwaltung mehr Handlungsspielraum, aber auch mehr unternehmerische Verantwortung übertragen.
Alle detaillierten Abstimmungsergebnisse der Gemeinde Horw finden Sie hier.