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Betreuungsgutscheine für mehr Horwer Familien

26. April 2018
Ein neues Tarifsystem für Betreuungsgutscheine hat der Einwohnerrat an seiner Sitzung vom 26. April beschlossen. So sollen mehr Horwer Familien von Vergünstigungen in der externen Kinderbetreuung profitieren können. Der Gemeinderat hat den Auftrag erhalten, die eigenständige Planung eines Ökihofs zu prüfen. Zu reden gab zudem ein Grundwasserausstoss.
Neues Tarifsystem für Betreuungsgutscheine angenommen
Hauptziele der Betreuungsgutscheine sind die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Existenzsicherung von Familien und die Förderung von Kindern aus sozial benachteiligten Milieus. Das neue Tarifsystem zielt darauf ab, dass mehr als die heute 40 Familien von den Betreuungsgutscheinen profitieren können. Die Obergrenze für eine Bezugsberechtigung wird deshalb von 72‘000 auf 100‘000 Franken angehoben.

Höheren Einkommen erhalten jedoch nur kleine Zuschüsse, tiefere Einkommen werden stärker entlastet als bisher. Ein Effekt der Betreuungsgutscheine ist, dass diese eine Steigerung der Einkommen der betreffenden Familien bewirken. Dies zeigte eine Studie der Universität St. Gallen im Jahr 2014 in der Stadt Luzern und den Gemeinden Kriens und Emmen.

Im Einwohnerrat fiel der Entscheid für die Einführung des neuen Tarifsystems für Betreuungsgutscheine mit 23 zu 0 Stimmen bei 2. Enthaltungen. Das neue System wird per 1. August 2018 eingeführt.

Revidiertes Musikschulreglement angenommen
Der Regierungsrat hat für die Lehrpersonen eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung beschlossen. Damit änderten auch für die Lehrpersonen an Musikschulen im Kanton die Anstellungsbedingungen. Das Musikschulreglement der Gemeinde Horw entsprach nun nicht mehr den übergeordneten Gesetzesvorgaben, es drängte sich eine Revision auf. Insbesondere konnte die Gemeinde die Lohneinreihung und Arbeitszeit nicht selber bestimmen. Im Horwer Musikschulreglement, das nebst der Regelung der Organisation und Finanzierung auch personalrechtliche Bestimmungen enthält, werden neu nur gemeindespezifisch relevante Bestimmungen aufgenommen.

Im Weiteren geht das Tarifsystem in die Kompetenz des Gemeinderates über, damit die Bestimmungen des kantonalen Gebührengesetzes eingehalten sind und rechtlich keine Formfehler entstehen.

Der Antrag der GPK, die Bezeichnung in Art. 4 «Lohnstufenänderung» in «Lohnanpassung» zu ändern, wurde einstimmig mit 25 zu 0 Stimmen angenommen.

Der Einwohnerrat genehmigte das revidierte Musikschulreglement mit 25 zu 0 Stimmen und verzichtet einstimmig auf eine 2. Lesung.

Baukreditabrechnungen genehmigt, Grundwasserausstoss diskutiert
Der Rat genehmigte die Abrechnung für den Baukredit Freiraumgestaltung, 1. Etappe mit 20 zu 6 Stimmen. Der Kredit von 2,5 Millionen Franken wurde um 0,56 Millionen Franken unterschritten. Die Unterschreitung ist insbesondere die Folge der Auftragsvergabe und gewisser Reduktionen bei Bepflanzung und Pflanzinseln.

Der Antrag der FDP, den Bericht und Antrag zurückweisen, wurde mit 20 zu 6 Stimmen abgelehnt. Die FDP wollte, dass die Ursachen des Grundwasseraufstosses sowie bestehende und zukünftige Risiken ermittelt würden. Es sollten Massnahmen mit Kostenangaben vorgeschlagen werden. In der Diskussion wurde empfohlen, allenfalls einen dringenden Vorstoss einzureichen.

Die Abrechnung des Baukredits für die 1. Etappe der Siedlungsentwässerung wurde mit 20 zu 6 Stimmen genehmigt. Die effektiven Kosten von 61‘000 Franken liegen deutlich unter den bewilligten 239‘400 Franken. Dies ist darauf zurückzuführen, dass eine 36 Meter lange Schmutzwasserleitung nicht ersetzt werden musste.

Motion zur eigenständigen Ökihof-Planung teilweise überwiesen
Die Motion von Reto von Glutz (SVP) und Mitunterzeichnenden für die eigenständige Planung eines Horwer Ökihofs wurde teilweise überwiesen. Für eine Nichtüberweisung stimmten 12 Ratsmitglieder. Die FDP und L20 votierten gegen die Überweisung. Für die teilweise Überweisung der Motion für die eigenständige Planung eines Horwer Ökihofs stimmten 20 Ratsmitglieder, für die Vollüberweisung 6 Einwohnerratsmitglieder.
Beantwortete Interpellationen.

Der Gemeinderat beantwortete folgende Interpellationen:
  • Interpellation von Jörg Conrad (SVP) und Mitunterzeichnenden Zur Namensbezeichnung «LuzernSüd» auf Horwer Territorium
  • Interpellation von Hannes Koch, L20, und Mitunterzeichnenden zum Dorfkern Ost.
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