Guter Rechnungsabschluss und hohe Investitionen im Jahr 2017
Die Einnahmen der Einkommens- und Vermögenssteuern liegen mit 47,8 Millionen Franken ziemlich genau eine Million Franken über dem Ertrag des Jahres 2016. Zudem fielen die Erträge bei den Sondersteuern (Grundstückgewinn-, Handänderungs- und Erbschaftssteuern) deutlich höher aus als erwartet. Diese sind fallabhängig und nicht genau vorherzusehen. Gerade diese ereignisabhängigen Erträge hatten der Gemeinde ein Jahr zuvor Mindererträge von rund 1 Million Franken beschert. Deshalb wird die Gemeinde Horw diese Erträge weiterhin vorsichtig budgetieren.
Aufwand gut im Griff
Mit einem Gesamtaufwand von 93,27 Millionen Franken konnte das Budget praktisch punktgenau eingehalten werden, insbesondere beim Personal mit 40,8 Millionen Franken. Der Sachaufwand blieb mit 11,8 Millionen Franken unter den Budgetzahlen und unter dem Aufwand im Jahr 2016. Sowohl die Gemeindeverwaltung als auch die Gemeindebetriebe haben kostenbewusst gearbeitet.
Höhere Nettoinvestitionen
Die Investitionsrechnung 2017 ist gekennzeichnet von einer Zunahme der Nettoinvestitionen von 21,1 Millionen Franken im Jahr 2016 auf 31,2 Millionen Franken. Dies war im Budget und im Finanzplan so vorgesehen. Ausgelöst wurde das Investitionsvolumen insbesondere durch die Sanierung und Erweiterung der Schulhäuser Zentrum und Spitz sowie durch die Sanierung der Trinkwasseraufbereitungsanlage Grämlis.
Insgesamt wurden 67 Projekte budgetiert (19 Sonderkredite und 48 Budgetkredite). Durch diese Neuinvestitionen stieg der Verschuldungsgrad auf 122,1 Prozent (Vorjahr: 72,5 Prozent), die Nettoschuld pro Einwohner auf 4004 Franken (Vorjahr: 2311 Franken).
Ausblick und Unwägbarkeiten
Die Auswirkungen der kantonalen Aufgaben- und Finanzreform (AFR18) sowie der nationalen und kantonalen Steuervorlagen (SV17) sind noch weitgehend unbekannt. Sie werden im Verlauf des Jahres 2018 beurteilt werden können. Es ist jedoch absehbar, dass die Finanzknappheit des Kantons zu weiteren Belastungen der Gemeinden führen wird.
Bericht und Antrag Nr. 1617