Horw sagt JA zur Umzonung auf dem Areal Wegmatt
Im Gebiet Wegmatt werden nach der Zustimmung durch die Horwer Stimmberechtigten zwei Grundstücke in die neue Wohn- und Arbeitszone WA 1.05 umgezont. So wird ermöglicht, dass die Grundeigentümerin des Areals «Wegmatt» drei Gebäude erstellen kann, in denen deutlich mehr Wohnungen und weniger Gewerbeflächen vorgesehen sind. Das führt dazu, dass in der Umgebung der Häuser weniger Raum für den motorisierten Verkehr beansprucht wird, dies zugunsten einer begrünten Umgebungsgestaltung und Verkehrsfläche für Fussgänger und Velofahrer.
Unterführung wird möglich
Zugleich kann die Gemeinde 765 Quadratmeter Land erwerben für die Realisierung einer Velo- und Fussgängerunterführung unter der Linie der Zentralbahn hindurch. An diese Unterführung wird die Grundeigentümerin des Areals «Wegmatt» einen Kostenbeitrag von 476’500 Franken leisten. Bereits gesichert ist der Landbedarf für die Unterführung auf der gegenüberliegenden Seite der Bahnlinie.
Die Wegmatt sorgt für einen fliessenden Übergang zwischen den grossen Wohnbauten «horw mitte» im Osten, der gewerblichen Nutzung im Süden und den weiteren Wohnbauten im Westen und Norden. Im Unterschied zu einer ursprünglich beabsichtigten Umzonung ist die Höhe der vorgesehenen Gebäude von sechs auf fünf Geschosse reduziert worden, dies unter Berücksichtigung zweier Einsprachen und einer Petition von Anwohnern. Die angenommene Zonenplanänderung wird nun dem Luzerner Regierungsrat zugestellt. Sie ist erst mit dessen Genehmigung gültig.
Hier finden Sie das Abstimmungsergebnis im Detail.