Kopfzeile

Bitte schliessen

Kontakt

Inhalt

Das Kirchfeld - Haus für Betreuung und Pflege soll verselbständigt und als gemeinnützige Aktiengesellschaft geführt werden

6. September 2017
Das Kirchfeld - Haus für Betreuung und Pflege - Horw soll künftig mit einer zukunftsfähigen Organisationsstruktur die stationäre Langzeitpflege für die Bevölkerung sicherstellen. Als gemeinnützige Aktiengesellschaft kann der Betrieb sein Angebot den sich laufend verändernden Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner schneller und flexibler anpassen. Die Horwer Bevölkerung soll am 4. März 2018 über die Verselbständigung des Kirchfelds abstimmen.
Die Bedürfnisse von Betagten verändern sich. Sie bleiben länger selbständig und geben immer später ihren eigenen Haushalt auf. Dann aber oft, weil sie der Betreuung und Pflege bedürfen. Das Kirchfeld - Haus für Betreuung und Pflege - nimmt im Konzept der Pflegeversorgung der Gemeinde Horw eine zentrale Aufgabe wahr und soll das auch weiterhin tun. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat im Rahmen eines Projektauftrags die Details einer Überführung des Kirchfelds in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft prüfen lassen.

Die Rechtsform der gemeinnützigen Aktiengesellschaft ist relativ neu, in diesem Zusammenhang aber nicht unbekannt. Viele Gemeinwesen – darunter Emmen, Hochdorf oder die Stadt Luzern – haben ihre Angebote für die Betreuung und Langzeitpflege in den letzten Jahren in eine gemeinnützige AG überführt. Diese Organisationsform empfiehlt der Gemeinderat auch für Horw. Damit verpflichtet sich der Betrieb im Sinne des Service public dem Gemeinwohl und bleibt gleichzeitig unter Kontrolle der öffentlichen Hand. „In Horw bleiben die Aktien zu 100 Prozent im Eigentum der Gemeinde. Damit bestimmen wir weiterhin über das Angebot und die Qualität im Kirchfeld“, sagt Sozialvorsteher Oskar Mathis.

Pflegeangebote flexibler gestalten
Mit der Verselbständigung wird das Kirchfeld - Haus für Pflege und Betreuung - nicht mehr als Betrieb der Gemeindeverwaltung Horw geführt, sondern in ein eigenständiges, gemeinnütziges Unternehmen überführt. „Indem der Betrieb unabhängig von Verwaltungsprozessen wird, gewinnt er an Dynamik. Dadurch kann die Kirchfeld-Leitung auch flexibler auf Veränderungen im Arbeitsmarkt reagieren“, erklärt Gemeindepräsident Ruedi Burkard. „Die Entscheidungswege werden kürzer und erlauben eine erfolgreiche Zukunftsgestaltung.“

Die politische Einflussnahme bleibt gewahrt
Ein weiterer Vorteil der Verselbständigung ist die klare Rollenteilung zwischen Auftraggeber (Gemeinde Horw) und Leistungserbringer (Kirchfeld AG). Auch in Zukunft setzt der Einwohnerrat die strategischen Leitplanken der Institution. Zudem obliegt die Genehmigung der Beteiligungsstrategie dem Einwohnerrat. Der Gemeinderat definiert die strategischen Vorgaben für die Betriebsführung und wählt den Verwaltungsrat, in welchem er – nebst vier Fachspezialisten – auch selber mit einer Person vertreten sein wird. Ferner genehmigt der Gemeinderat die Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und der Kirchfeld AG, welche die Vorgaben zu Betriebsführung, Qualität und Personalpolitik sowie das Leistungsangebot und die Finanzierung regelt.

Mehr Transparenz
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die Verselbständigung betriebswirtschaftlich sinnvolle Rahmenbedingungen schafft, damit die Kirchfeld AG ihr Angebot und ihre Infrastruktur aus eigenen Mitteln weiterentwickeln kann. Um das Unternehmen von Beginn an gesund zu finanzieren, sieht der Gemeinderat vor, die Gebäude und Mobilien im Kirchfeld in das Eigentum der neuen Aktiengesellschaft zu überführen. Das Land hingegen bleibt im Besitz der Gemeinde, wobei der Kirchfeld AG ein Baurecht über 100 Jahre eingeräumt wird.

Der Bericht und Antrag des Gemeinderats zeigt weiter auf, dass im Kirchfeld kurz- und mittelfristig grosse Investitionen für Sanierung und Modernisierung anstehen. Um das nötige Pflegeangebot in angestrebter Pflegequalität sicherstellen zu können, werden Aufwendungen von rund 28,8 Millionen Franken notwendig. Diese Zahl basiert auf folgenden Annahmen:
  • einem gleichbleibenden Bettenangebot von 159 Betten;
  • dem Umbau des Kirchfeld 1, wo Einzelzimmer anstelle von Doppelzimmern realisiert werden;
  • einem Neubau für das Kirchfeld 2 mit zeitgemässen Angeboten (im Speziellen für Menschen mit alterspsychiatrischen Erkrankungen, wie z.B. Altersdepressionen, Demenz, etc.)
  • einer verbesserten Verkehrssicherheit, dank einer unterirdischen Parkierung und freigespielten Oberflächen zugunsten einer attraktiveren Begegnungszone.

Dieser Investitionsbedarf kann mit der geplanten Verselbständigung rascher und flexibler umgesetzt werden. Dafür sorgt unter anderem eine komfortable Eigen-Kapitalausstattung in der Höhe von 19,3 Millionen Franken „Für die Gemeindefinanzen bedeutet die Verselbständigung eine leichte Verbesserung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“, sagt der Horwer Finanzvorsteher Hans-Ruedi Jung. Finanzielle Überlegungen stünden bei dem Projekt jedoch nicht im Vordergrund. «Im Fokus steht der unternehmerische Handlungsspielraum, der zeitgemässe Betreuungs- und Pflegeangebote ermöglichen soll.“

Attraktiver Arbeitsort
Die Personalrekrutierung in der Pflegebranche zeigt sich als konstante Herausforderung. Anpassungen der Anstellungsbedingungen an veränderte Marktbedingungen in der Branche werden künftig in den Verantwortungsbereich des Verwaltungsrates fallen. Grundsätzlich orientieren sich die Anstellungsbedingungen für das Personal bezüglich Personalreglement, Gehaltsystem sowie Vorsorge an den Vorgaben der Gemeinde Horw. „In der Branche ist der Mangel an qualifiziertem Pflegefachpersonal Tatsache», so Sabine Schultze, Leiterin Kirchfeld. Das Kirchfeld sei deshalb gefordert, dieser Entwicklung mit attraktiven, branchenüblichen Anstellungsbedingungen entgegenzuwirken.

Umsetzung rückwirkend auf 1. Januar 2018
Der Einwohnerrat berät die Vorlage am 14. September 2017. Geplant ist, dass die Horwer Stimmberechtigten am 4. März 2018 über die Verselbständigung Kirchfeld entscheiden können. Stimmen sie der Vorlage zu, wird die Verselbständigung rückwirkend auf den 1. Januar 2018 vollzogen.

Bericht und Antrag Nr. 1591
Auf Social Media teilen