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Vernehmlassung zum Entwicklungskonzept «LuzernSüd»: Richtlinien zum Vertiefungsgebiet V

10. Juli 2017
Die Entwicklung im Raum «LuzernSüd» wird gemeindeübergreifend abgestimmt und vorangetrieben. Das Leitbild 2010, der Studienauftrag 2012 und das Entwicklungskonzept 2013 bilden die Grundlage für einen zukunftsorientierten, zusammenhängenden Stadtteil «LuzernSüd».
Im Gebiet Schlund, Dattenmatt, Wegmatt sowie «horw mitte» werden zurzeit die Grundlagen für die zukünftigen Nutzungen und Erschliessungen erarbeitet. Ziel der Studie ist es, integrale stadträumliche Spielregeln für den neuen Stadtteil «LuzernSüd» aufzuzeigen als Grundlage für die arealbezogenen Planungen mit Bebauungs- und Gestaltungsplänen. Die Planung umfasst das Vertiefungsgebiet V.

Die Grundeigentümer wurden über die Studie informiert. Nun besteht für die Bevölkerung die Möglichkeit, aktiv mitzuwirken und zur Studie Stellung zu nehmen.

Die Vernehmlassungsfrist zu den Spielregeln/städtebaulichen Richtlinien läuft bis Ende September 2017, Eingaben bitte schriftlich per E-Mail an baudepartement@horw.ch.
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