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Regierungsrat weist Stimmrechtsbeschwerde ab

15. September 2016
Der Luzerner Regierungsrat hat die Stimmrechtsbeschwerde gegen die Gemeindeabstimmung vom 25. September 2016 erwartungsgemäss abgelehnt.
Der Horwer Gemeinderat nimmt den Entscheid zur Kenntnis und sieht sich in seiner bisherigen Praxis, wie Meinungen von Parteien, Referendums- und Initiativkomitees in der Abstimmungsbotschaft publiziert werden, bekräftigt. Der Regierungsrat bestätigte mit seinem Entscheid, dass die Gemeinde über den Abstimmungsgegenstand objektiv, sachlich und neutral informierte.

Damit findet die Gemeindeabstimmung über den «Bebauungsplan Kernzone Winkel» wie geplant am 25. September 2016 statt.

Weitere Informationen zur Abstimmung findet man hier.
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