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Horw erlässt Entscheid bezüglich Drohnenflügen

25. Mai 2016
Die Gemeinde Horw hat im Februar und anfangs März 2016 Luftaufnahmen von Grundstücken auf der Horwer Halbinsel erstellen lassen. Sinn und Zweck war, für die Baukontrolle eine Bestandesaufnahme bezüglich Kleinbauten, Pergolen, Wegen und Bäumen zu erhalten.
Entlang des Seeufers gelten strenge kantonale und kommunale Bauvorschriften, da die meisten Grundstücke in der Uferschutzzone liegen. So sind beispielsweise auch Bäume oder Wege geschützt und Veränderungen sind bewilligungspflichtig. Die Baubehörde ist gemäss Gesetz verpflichtet, Kontrollen durchzuführen und muss bei Hinweisen aus der Nachbarschaft oder von Spaziergängern und Wassersportlern prüfen, ob unrechtmässige Veränderungen vorgenommen wurden.

Infoschreiben an Grundeigentümer
Horw hat als erste Gemeinde im Kanton Luzern für die Bestandesaufnahme Drohnen eingesetzt. Die betroffenen Grundeigentümer wurden vorgängig per Brief informiert. Diese Flüge wurden vom kantonalen Datenschutzbeauftragten mit Schreiben vom 17. April 2016 gerügt. Der Gemeinderat hat aufgrund dieses Schreibens die Situation nochmals analysiert.

Fazit
Der Horwer Gemeinderat ist der Überzeugung, dass mit den Luftbildern über den Uferstreifen keine datenschutzrechtlichen Vorschriften verletzt werden. Er hält die getätigten Luftaufnahmen für recht-, zweck- und verhältnismässig. Deshalb hat er beschlossen, einen Entscheid für die Erstellung der Luftbilder im Sinne von § 24 Abs. 4 des Datenschutzgesetzes zu erlassen.

Anmerkung
Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, werden keine weiteren Auskünfte erteilt.

Zugehörige Objekte

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Entscheid Gemeinderat Luftaufnahmen Drohne Download 0 Entscheid Gemeinderat Luftaufnahmen Drohne
Luftbilder der gemeindeeigenen Liegenschaft Kraemerstein Download 1 Luftbilder der gemeindeeigenen Liegenschaft Kraemerstein
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