Horw erlässt Entscheid bezüglich Drohnenflügen
Infoschreiben an Grundeigentümer
Horw hat als erste Gemeinde im Kanton Luzern für die Bestandesaufnahme Drohnen eingesetzt. Die betroffenen Grundeigentümer wurden vorgängig per Brief informiert. Diese Flüge wurden vom kantonalen Datenschutzbeauftragten mit Schreiben vom 17. April 2016 gerügt. Der Gemeinderat hat aufgrund dieses Schreibens die Situation nochmals analysiert.
Fazit
Der Horwer Gemeinderat ist der Überzeugung, dass mit den Luftbildern über den Uferstreifen keine datenschutzrechtlichen Vorschriften verletzt werden. Er hält die getätigten Luftaufnahmen für recht-, zweck- und verhältnismässig. Deshalb hat er beschlossen, einen Entscheid für die Erstellung der Luftbilder im Sinne von § 24 Abs. 4 des Datenschutzgesetzes zu erlassen.
Anmerkung
Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, werden keine weiteren Auskünfte erteilt.
Zugehörige Objekte
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Entscheid Gemeinderat Luftaufnahmen Drohne | Download | 0 | Entscheid Gemeinderat Luftaufnahmen Drohne |
Luftbilder der gemeindeeigenen Liegenschaft Kraemerstein | Download | 1 | Luftbilder der gemeindeeigenen Liegenschaft Kraemerstein |